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Der Unterschied

Zwei Wege, das Geld aus Ihrer GmbH zu holen.

Der eine ist der übliche. Der andere kommt in Beratungsgesprächen selten vor.

Der übliche Weg

Gehalt, Tantieme, Ausschüttung
  • Das Geld wird zuerst versteuert, dann angelegt
  • Von jedem Euro kommt bei Ihnen gut die Hälfte an
  • Eine Holding lässt Gewinne im Verbund weiterarbeiten, privat verfügbar wird das Geld dadurch nicht
Selten genutzt

Die Unterstützungskasse

Betriebsausgabe statt Privatentnahme
  • Die Zuwendung ist für Ihre GmbH sofort Betriebsausgabe
  • Bei Ihnen entsteht kein steuerpflichtiger Zufluss
  • Anders als eine Pensionszusage belastet sie Ihre Bilanz nicht
  • Die 676-Euro-Grenze der steuerfreien Entgeltumwandlung gilt hier nicht

Was im Erstgespräch passiert

1
Analyse der Ausgangslage
Wir schauen uns gemeinsam an, wo Sie heute stehen. Für eine erste Größenordnung genügen wenige Eckdaten, und Sie entscheiden, was Sie davon teilen.
2
Rahmen prüfen
Erdienbarkeit, Angemessenheit, die 75-Prozent-Grenze. Daran entscheidet sich, was tatsächlich darstellbar ist.
3
Zahl auf den Tisch
Sie bekommen einen konkreten Betrag und die Rechnung dahinter. Was Sie damit machen, entscheiden Sie später.
Wo der Weg nicht trägt
Die Unterstützungskasse ist Gestaltung, keine Standardlösung. Die Gesamtversorgung ist auf 75 Prozent der letzten Aktivbezüge begrenzt, zwischen Zusage und Rentenbeginn müssen mindestens zehn Jahre liegen, und bei Neugründungen gilt eine Probezeit. Beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer sind nicht über den Pensions-Sicherungs-Verein geschützt. Rechnen Sie sich deshalb bitte nicht vorschnell selbst heraus: Was gilt, wenn dieser Weg nicht passt, steht direkt darunter.

Welcher Betrag bei Ihnen darstellbar wäre, rechnen wir gemeinsam durch.

Zur Anfrage
Falls die Unterstützungskasse nicht passt

Dann lohnt sich die Rechnung trotzdem.

Die Unterstützungskasse ist der größte Hebel, aber nicht der einzige. Dieselbe Rechnung zeigt auch, was sich an Ihrer bestehenden betrieblichen Altersversorgung verbessern lässt. Drei Stellschrauben gibt es fast immer.

01

Ihr bestehender Vertrag

Meist ungenutzt

Viele bestehende Verträge zur betrieblichen Altersvorsorge laufen mit einer hohen Beitragsgarantie. Je höher die Garantie, desto weniger darf der Versicherer renditeorientiert anlegen. Über zwanzig Jahre macht das einen spürbaren Unterschied. Ob sich an Ihrem Vertrag etwas verbessern lässt, sieht man an den Bedingungen.

02

Der Pflichtzuschuss

Häufig übersehen

Seit 2022 gilt der Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent für jede Entgeltumwandlung, auch für Verträge, die vorher geschlossen wurden. Viele Betriebe haben das nie umgestellt. Wer es sauber macht, erfüllt nicht nur eine Pflicht, sondern hat ein Argument im Bewerbungsgespräch.

03

Die Aufteilung

Die steuerfreie Entgeltumwandlung und die Unterstützungskasse schließen sich nicht aus, sie ergänzen sich. Wie viel über welchen Weg läuft, ab wann, und in welcher Höhe die Zusage sinnvoll ist: Das sind mehrere kleine Entscheidungen, keine große. Welche davon bei Ihnen etwas bringen, zeigt sich erst, wenn die Zahlen nebeneinanderliegen.

Sie bekommen in jedem Fall eine Einschätzung und keine Broschüre.

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